Polnischer Inlandsgeheimdienst scannt Briefverkehr
12.11.08 (Allgemein, Sonstiges, Verfassungsrecht)
Wie die Tageszeitung Dziennik in ihrer heutigen Ausgabe (12.11.2008) schreibt, hat der polnische Inlandsgeheimdienst (ABW – Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego) vor, den gesamten Briefverkehr in Polen zu scannen. Als Ergebnis soll eine Datenbank mit Informationen über Absender, Empfänger sowie einer graphologischen Analyse jeder Briefsendung, die über die Poczta Polska (Polnische Post) versendet wird, entstehen.

Rechtlich erscheint nicht nur das Vorhaben fraglich, aber auch die Vorgehensweise. Das Beschaffungsverfahren soll wie folgt ausgesehen haben:
- die Poczta Polska teilte der ABW mit, dass sie vorhaben neue Sortierungsmaschinen zu erwerben
- die ABW antwortet der Poczta Polska, dass sie an speziellen “Zusatzfunktionen” interessiert sind
- die ABW unterstützt die Poczta Polska bei der Definierung der Leistungsmerkmale im Rahmen des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens
Dziennik deutet an, dass die ABW nicht nur bei der Definierung der Leistungsmerkmale die Poczta Polska unterstützt hat, sondern auch gezielte Kaufempfehlungen erteilt und dadurch das Verfahren manipuliert hat. In diesem Zusammenhang hat sich die Poczta Polska beim Einkauf von neuen Sortierungsmaschinen für Geräte von Siemens entschieden, obwohl japanische Geräte des Herstellers Mitsui um ca. 30 % günstiger waren. Offiziell soll durch ein Rechenfehler im Angebot der japanischen Mitbewerber dieses als nicht gültig erachtet worden sein. Inoffiziell aber verfügten diese Geräte nicht über die Möglichkeit der Erstellung einer graphologischen Analyse der Briefaufschriften.
Dieses Vorhaben führte im Laufe des Tages zu kontroversen Diskussionen. Die Mehrheit der Juristen berufen sich auf das im polnischen Grundgesetz verankerte Briefgeheimnis gemäß Art. 49 der Verfassung:
Die Freiheit und der Schutz des Komunikationsgeheimnisses werden gewährleistet. Sie dürfen nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen und in einer gesetzlich bestimmten Form eingeschränkt werden.
Letztendlich handelt es sich hier wieder einmal um die Frage, inwieweit der Staat die Rechte seine Bürger einschränken darf, um die Sicherheit präventiv zu schützen. Laut einer Pressemitteilung der ABW bezüglich der Veröffentlichung, beruft sich der Sicherheitsdienst auf Art. 27 des Gesetzes über den Inlandsgeheimdienst (Ustawa o Agencji Bezipeczeństwa Wewnętrznego oraz Agencji Wywiadu). Das Problem dabei ist nur, dass Art. 27 zwar eine gesetzliche Ausnahme des Briefgeheimnisses darstellt, aber an gewisse Voraussetzung geknüpft ist, u.a. darf der Inhalt einer Korrespondenz nur dann kontroliert werden, wenn dieses im Rahmen eines Ermittlungsverfahren geschieht und ein richterlicher Beschluss vorliegt. Insofern kommt hier noch nicht einmal eine analoge Anwendung des Art. 27 in Frage.
Aktuell wird in der Sortierungszentrale der Poczta Polska in Posen ein Testdurchlauf realisiert. Letztendlich soll das System aber auf ganz Polen ausgeweitet werden. Mit der Anschaffung von weiteren speziellen Sortierungsmaschinen sind Kosten in Höhe von ca. 250 Mio. PLN verbunden.
UPDATE !!!
Aufgrund der Publikation der Tageszeitung Dziennik vom 12.11.2008 bezüglich der Vorgehensweise des polnischen Inlandsgeheimdienstes ABW (Artikel), wurden nun einige demokratische und rechtsstaatliche Kontrollinstitutionen aktiv. Laut der heutigen Ausgabe (13.11.2008) von Dziennik, hat der Beauftragte für Bürgerrechte der Republik Polen (Rzecznik Praw Obywatelskich) Janusz Kochanowski schon Ermittlungen eingeleitet. Zudem hat der Oberste Datenschutzbeauftragte (Generalny Inspektor Ochrony Danych Osobowych) Michał Serzycki seinerseits auch Kontrollen der Sortierungszentren der Poczta Polska angekündigt.
Seiner Meinung nach, dürfen Korrespondenzdaten nicht “auf Vorrat” gesammelt werden, weil dieses einem Generalverdacht gleicht und deswegen solch ein Vorgehen gegen die Verfassung verstößt. In einem demokratischen Staat dürften solche Daten nur in einem strafrechtlichen Zusammenhang gesammelt werden.
Die Oberste Kontrollkammer (Najwyższa Izba Kontroli) der Republik Polen – eine dem deutschen Bundesrechnungshof vergleichbare Institution – hat auch schon Ermittlungen aufgenommen. Es sollen Postämter, Sortierungszentren, die EDV und Buchhaltung der Poczta Polska sowie die Ausschreibungsverfahren überprüft werden.
Quelle: dziennik.pl, gazetaprawna.pl, tvn24.pl, inwestycje.pl, money.pl,









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