Polnische Verbraucher- und Arbeitsverträge auch in Fremdsprachen zulässig
16.10.09 (Arbeits- und Sozialrecht, Recht, Zivilrecht)
Am 15. Oktober 2009 ist in Polen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die polnische Sprache (Ustawa z dnia 27 sierpnia 2009 r. o zmianie ustawy o języku polskim, Dz.U. 2009 nr 161 poz. 1280) in Kraft getreten. Die Änderungen betrifft Art. 8 des Gesetzes über die polnische Sprache – GpS – (Ustawa z dnia 7 października 1999 r. o języku polskim, Dz.U. 1999 nr 90 poz. 999). Die Novellierung war aufgrund des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts vom 13. September 2005 (Wyrok Trybunału Konstytucyjnego z dnia 13 września 2005 r. sygn. akt K 38/04, Dz.U. 2005 nr 186 poz. 1567) notwendig gewesen.
Gemäß Art. 8 GpS sind Verträge mit Verbrauchern sowie Arbeitsverträge generell in polnischer Sprache zu verfassen, mit jedoch folgenden Ausnahmen:
- falls der Verbraucher oder zukünftige Arbeitnehmer polnischer Staatsbürger ist, dürfen Verträge mit ihm zusätzlich in einer Fremdsprache abgeschlossen werden – maßgebend für die spätere Auslegung ist jedoch nur die polnischsprachige Version,
- falls der Verbraucher oder zukünftige Arbeitnehmer nicht polnischer Staatsbürger ist, dürfen Verträge mit ihm natürlich auch zusätzlich in einer Fremdsprache abgeschlossen werden. Verträge mit ihm dürfen auch ausschließlich in einer Fremdsprache unter der Bedingung abgeschlossen werden, dass dieses auf das Verlangen des Betroffenen geschieht, dieser der Fremdsprache mächtig ist und vorher über sein Recht auf einen Vertrag in polnischer Sprache belehrt wurde.
Diese Änderung ist sehr vorteilhaft für Unternehmer die Ausländer beschäftigen, da hier eine klare Regelung bezüglich der Mehrsprachigkeit von Verträgen sowie der Auslegungsproblematik getroffen wurde. Zu beachten ist zusätzlich, dass diese Regelung auch für Verbraucherverträge gilt.









19.07.10 um 16:43
Da ist man in Polen aber deutlich fortschrittlicher und gegenüber Fremdsprachen weit aufgeschlossener als in der Tschechischen Republik. In Tschechien ist die wegen Aussprache, Schreibweise und Grammatik (7 Fälle!) ausserordentlich schwer erlernbare Sprache Tschechisch immer noch Gesetz. Möchte man Verträge verstehen, kommt man um eine Übersetzung vom Deutschen ins Tschechische nicht herum, ggfs. muss sogar noch ein vereidigter Übersetzer bemüht werden.